Glossar Wirtschaft / Thema
Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Hauptversammlung (HV) jeder Gesellschaft ihm zustimmt. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens 3/4 des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
Permanenter Link Verschmelzung durch Aufnahme - Erstellungsdatum 2020-11-28