Glossar Wirtschaft / Thema
Sonderform der Namensaktien. Namensaktien, deren Übertragbarkeit zusätzlich an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist, nennt man vinkulierte Namensaktien. Für die emittierende Gesellschaft hat diese Form der Aktie den Vorteil, dass sie den Überblick über den Kreis ihrer Aktionäre behalten. Mit dieser Maßnahme soll ein Unternehmen vor Überfremdung oder Übernahme durch Konkurrenten geschützt werden.
Permanenter Link vinkulierte Namensaktien - Erstellungsdatum 2020-11-28