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Vorzugsaktie

Verleiht dem Aktionär kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung, wie es bei der Stammaktie der Fall ist. Aber Vorzugsaktionären werden häufig Sonderrechte erteilt (§ 11 AktG) - meistens in Form von Vorrechten bei der Gewinnverteilung. Diese Vorzüge können sich auf eine Gewinnbeteiligung, die Stimmrechtsausgestaltung, den Dividendenanspruch oder die Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationsvermögens beziehen. Werden die Vorzüge zusätzlich zu den üblichen Rechten gewährt, so handelt es sich um "absolute Vorzugsaktien". Sind die Vorzüge mit Einschränkungen bei anderen Rechten verbunden, so sind es "relative Vorzugsaktien". Gegensatz: Stammaktien

Permanenter Link Vorzugsaktie - Erstellungsdatum 2020-11-28


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