Glossar Wirtschaft / Thema
§ 9 Einkommenssteuergesetz: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
Permanenter Link Werbungskosten - Erstellungsdatum 2020-11-28