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Wertpapierfälschung

Nach §§146-152 StGB strafbare Handlung, die sich - neben Geld- und sonstige amtliche Wertzeichen - richtet gegen Schuldverschreibungen, Aktien, Zins- und Dividendenscheine u. dgl. §151 stellt dabei Wertpapiere ausdrücklich dem Geld gleich und läßt ihnen damit den entsprechenden Strafschutz zukommen.

Permanenter Link Wertpapierfälschung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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