Glossar Wirtschaft / Thema
Zusatz für Daueraufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Börsenauftrag bleibt so lange gültig, bis er entweder ausgeführt werden kann oder vom Kunden widerrufen wird.
Permanenter Link Widerruf gültig - Erstellungsdatum 2020-11-28