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Zinsschranke

Die Zinsschrankenregelung ist Teil der Unternehmenssteuerreform 2008. Die bisher geltenden Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung werden mit ihr ersetzt. Sie regelt die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen für Konzernunternehmen (Kapital- und Personengesellschaften). Global agierende Unternehmen haben in der Vergangenheit durch Kapitalzuführung aus dem Ausland erreicht, dass in Deutschland steuerlich abzugsfähiger Zinsaufwand entsteht und niedrig besteuerte Zinseinkünfte im (niedrig besteuerten) Ausland. Hauptsächlich dient die Zinsschranke der Vermeidung dieser grenzüberschreitenden Gestaltungen. Die Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen soll außerdem gestärkt werden. Zinsaufwendungen sind zunächst sofort in Höhe des Zinsertrages desselben Jahres abziehbar. Der darüber hinaus gehende Nettozinsaufwand aber nur bis zur Höhe von 30% des steuerpflichtigen Gewinns vor Zinsertrag, Zinsaufwand und Abschreibungen (EBITDA).

Wenn diese Grenze überschritten wird ist der Zinsaufwand nicht im Jahr seiner Entstehung abzugsfähig, sondern wird dem Gewinn außerbilanziell wieder hinzugerechnet.

Permanenter Link Zinsschranke - Erstellungsdatum 2020-11-28


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