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Glossar Wirtschaft / Thema

Zollunion

Bezeichnung für einen Zusammenschluß mehrerer Zollgebiete zu einem einheitlichen Zollgebiet. Binnenzölle zwischen den Mitgliedern fallen innerhalb einer Zollunion weg. Gegensätzlich zur Freihandelszone kann bei der Einfuhr von Waren aus anderen Ländern kein Mitgliedsland eigene Zölle erheben. Innerhalb der Zollunion werden einheitliche Außenzölle erhoben.

Eineinhalb Jahre früher als vorgesehen konnte die EG im gewerblichen Bereich die Zollunion am 1.7.1968, bei landwirtschaftlichen Produkten am 1.1.1970 vollenden. Später beitretende Mitglieder erhalten jeweils eine Übergangsfrist, bis die Zollunion auch auf ihrem Gebiet voll anwendbar ist.

Permanenter Link Zollunion - Erstellungsdatum 2020-11-28


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