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Glossar Wirtschaft / Thema

Zuteilung

Bei Überzeichnung einer Emission bzw. Repartierung bei der Kursfeststellung: Übersteigen bei einer Wertpapieremission oder im Börsenhandel die bei den Banken eingehenden Zeichnungen die verfügbaren Beträge, können die Zeichnungen nur teilweise berücksichtigt werden. Bei der Verteilung der Titel auf die Zeichner müssen daher Kürzungen erfolgen. Die Zuteilung wird nach Zeichnungsschluss den Zeichnern mitgeteilt.

Permanenter Link Zuteilung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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