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Tageseinrichtungen für Kinder

Das sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen, in Gruppen gefördert sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.
Die Bestimmung der Einrichtungsart (z. B. Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren, von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder), von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder)  bzw. mit Kindern aller Altersgruppen) orientiert nach dem tatsächlichen Alter der betreuten Kinder.
Die integrative bzw. ausschließliche Betreuung behinderter Kinder wird ab Berichtsjahr 2012 über den Anteil der Kinder mit Eingliederungshilfe in der Einrichtung ermittelt. Sobald zumindest ein Kind, aber weniger als 90 Prozent der Kinder Eingliederungshilfe in der Einrichtung erhält bzw. erhalten, handelt es sich um eine Einrichtung mit integrativer Betreuung behinderter Kinder. Sobald 90 Pro-zent oder mehr der Kinder Eingliederungshilfe in der Einrichtung erhalten, handelt es sich um eine Einrichtung für behinderte Kinder.

Permanenter Link Tageseinrichtungen für Kinder - Erstellungsdatum 2021-12-11


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