Glossar Börsenlexikon / Thema
Bericht zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung einer Firma. Er muß innerhalb von drei Monaten nach Beginn des neuen Geschäftsjahres erarbeitet und den Abschlußprüfern vorgelegt werden. Da er wichtige Hinweise auf die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens gibt, ist er eine der wichtigsten Informationsquellen für den Aktionär und steht im Mittelpunkt der Beratungen der Generalversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan der Aktiengesellschaft.
Permanenter Link Geschäftsbericht - Erstellungsdatum 2021-12-23