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Ariernachweis

Urkundlich belegter Nachweis "arischer Abstammung" bis zu den Großeltern ("Arier", "arisch"), erforderlich ab 1933 (Arierparagraph) für die Berufsausübung, ab 1935 (Nürnberger Gesetze) für alle deutschen Staatsbürger in Personenstandsangelegenheiten, bei ungeklärten Familienverhältnissen erteilt auf Grund rassenbiologischer Gutachten durch das 1933 eingerichtete Amt des Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern.

Permanenter Link Ariernachweis - Erstellungsdatum 2021-11-07


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