Glossar Geschichte / Thema
Nationalsozialistischer Begriff für die zwangsweise Enteignung des Besitzes und Vermögens von "Nichtariern" (Juden, Sinti und Roma) sowie ihrer Eliminierung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben zugunsten von "Ariern" bzw. des deutschen Reiches. Diese Maßnahmen wurden auch von den Verbündeten des NS-Staates übernommen.
Synonyme: Enteignung, Enteignung jüdischen Eigentums.
"Arisierung", systematische Benachteiligung von Juden auf Basis rassistischer und antisemitischer Haltungen.
„Arisierung“ beschreibt Prozesse, bei denen aufgrund rassistischer und antisemitischer Haltungen Menschen, die nicht dem „arischen“ Ideal entsprechen, benachteiligt oder von der Gesellschaft isoliert werden. Ein Beispiel waren die Nürnberger Rassengesetze, welche vehemente Einschnitte in die Rechte der jüdischen Bevölkerung nach sich zogen (u.a. Berufsverbote, Eheverbot mit deutschstämmigen Menschen usw.). Dies hatte Konsequenzen für die Wohnsituation, die Arbeitssituation sowie den sozialen und rechtlichen Status.
Verdrängung jüdischer Bürger aus dem Wirtschaftsleben im Dritten Reich
Zwischen 1933 und 1945 wurden große Teile des Eigentums der von den Nationalsozialisten verfolgten Juden „arisiert“.[Anm. 1] Der Besitz der jüdischen Bürger wurde teilweise auf „legalem“ Weg, im Sinne der damaligen nationalsozialistischen Gesetzgebung, an sogenannte „Arier“ oder direkt in Staatsbesitz übertragen. Der Begriff „Arier“ bezeichnet dabei in der Rassenideologie des Nationalsozialismus eine als „höherwertig“ und „überlegen“ klassifizierte Menschengruppe.
Unzählige Menschen und Organisationen bereicherten sich durch die „Arisierung“ im Rahmen eines riesigen „Enteignungs- und Umverteilungsprozesses“ an jüdischem Eigentum. Beteiligt waren neben Parteistellen, Kommunen und Behörden auch viele Geschäfts- und Privatleute.[Anm. 2] Die „Arisierung“ reichte von der Übertragung jüdischen Eigentums in „arischen“ Besitz bis hin zur wirtschaftlichen Verdrängung und Existenzvernichtung der Juden.[Anm. 3]
Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte durch die alliierten und bundesrepublikanischen Restitutions- und Entschädungsgesetze vor der „Rückerstattungskammer“ der Versuch, erlittenes Unrecht zumindest teilweise wiedergutzumachen.[Anm. 4]
(Text: Marion Nöldeke)
Permanenter Link Arisierung - Änderungsdatum 2021-11-17 - Erstellungsdatum 2021-11-07