Glossar Geschichte / Thema
aus der germanischen Gefolgschaft entstandenes Leiheverhältnis höherer Ordnung. Der Lehenempfänger mußte dem Lehnsherrn, der ihm Grund und Boden oder Rechte auf Lebenszeit zugestand, persönliche, jedoch nicht bäuerliche Dienste leisten.
Permanenter Link Lehen - Erstellungsdatum 2020-01-27