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Leihezwang

rechtliche Verpflichtung des deutschen Königs, Fürstenlehen, die durch den Tod des Lehnsmannes oder auf andere Art und Weise in seine Hand zurückgefallen waren, binnen Jahr und Tag wieder auszugeben. Diese Pflicht bestand eigentlich für jeden Lehnsherrn!

Permanenter Link Leihezwang - Erstellungsdatum 2020-01-27


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