Glossar Internetrecht / Thema
Die Definition von Datenbank im juristischen Sinne und der aus Sicht der EDV unterscheiden sich stark. Während es für die Informatik ausschließlich um elektronische Daten geht und darum, diese widerspruchsfrei und dauerhaft zu speichern, geht der juristische Begriff wesentlich weiter: Umfasst wird jede Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch angeordnet sind (vgl. Legaldefinition in § 87a UrhG). So sind z.B. Bewertungsportale im Internet Datenbanken i.S.v. § 87a UrhG.
Permanenter Link Datenbank - Erstellungsdatum 2022-02-03