Glossar Internetrecht / Thema
Ein Hyperlink (Kurzform: Link) ist ein anklickbares Element (Text, Bild) auf einer Webseite, das einen Querverweis auf eine andere Webseite beinhaltet und diese bei Anklicken entweder im gleichen oder in einem neuen Fenster aufruft und anzeigt. Ein Surface-Link und ein Deep-Link unterscheiden sich dadurch, dass der Surface-Link auf die Eingangsseite einer Internetpräsenz verlinkt (zB www.jura.uni- hamburg.de), während der Deep-Link unmittelbar auf eine ganz spezielle, tieferliegende Unterseite einer Internetpräsenz verlinkt (zB http://www.jura.uni-hamburg.de/medialawclinic/studierende/).
Die Begriffe Inline-Link, Embedded Link und Embedded Content sind Synonyme für ein und dieselbe Technik, bei der der Inhalt einer fremden Internetpräsenz nicht wie beim gewöhnlichen Link durch die Möglichkeit des Anklickens nur aufrufbar gemacht wird, sondern auf der eigenen Internetpräsenz in die Darstellung des eigenen Inhalts eingebettet (=embedded) wird. Die eingebetteten Objekte (zB Bild, Video, Text) sind somit zwar unmittelbar auf der eigenen Internetpräsenz zu sehen und wirken wie eigener Inhalt, stellen aber in Wirklichkeit nur ein „Guck-Fenster“ in den Inhalt der fremden Internetpräsenz dar, wo die Objekte tatsächlich gespeichert sind. Allbekanntes Beispiel für das Einbetten fremden Inhalts ist das Einbetten eines YouTube-Videos auf der eigenen Website.
Permanenter Link Hyperlink - Erstellungsdatum 2022-02-03