Glossar Internetrecht / Thema
Um bei einer Bildveröffentlichung von einer konkludenten Einwilligung ausgehen zu können, müsste dem Abgebildeten stets Zweck, Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung bekannt sein (OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.2011 Az.: 7 U 39/11). Genauso ist nicht von einer konkludenten Einwilligung auszugehen, wenn das Foto zwar bei einem Ereignis der Zeitgeschichte aufgenommen wurde, der später veröffentlichte Artikel sich aber nicht mit dem Ereignis befasse.
Permanenter Link Konkludente Einwilligung - Erstellungsdatum 2022-02-03