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Glossar Internetrecht / Thema

Opt-in-Verfahren

Hier muss der Betroffene ausdrücklich zustimmen, wenn eine jeweilige Funktion ihre Wirkung entfalten soll. Hat der Anbieter das Opt-in-Verfahren gewählt, können sich die Anwender z.B. für den Empfang von Newslettern in eine Opt-in-Liste eintragen (subscribe). Damit erhalten sie den Newsletter (oder auch Werbe-Emails etc.) auf eigenen Wunsch. Der Begriff hat auch im Datenschutzrecht Relevanz.

Permanenter Link Opt-in-Verfahren - Erstellungsdatum 2022-02-03


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