Glossar Internetrecht / Thema
Wird das Opt-out-Verfahren angewandt, erhält der Empfänger z.B. Werbe-Emails ohne vorherige Zustimmung. Wenn er keine weitere Werbung wünscht, muss er sich aus den Verteilerlisten der Anbieter entfernen lassen (unsubscribe). Der Begriff findet auch im Rahmen von datenschutzrechtlichen Funktionen Verwendung.
Permanenter Link Opt-out-Verfahren - Erstellungsdatum 2022-02-03