Glossar Internetrecht / Thema
Als Sharehoster, One-Click-Hoster, Filehoster oder Cyberlocker werden Internetdienstanbieter bezeichnet, bei denen der Anwender Dateien unmittelbar mit oder ohne vorherige Anmeldeprozedur speichern kann. Nutzer können unkompliziert Dateien auf den Servern des Unternehmens ablegen und diese per Link anderen zur Verfügung stellen. Der Anbieter ist somit Online-Speicher und Verteilstation zugleich. Auch hier stellt sich die Frage, inwieweit der Sharehoster (Anbieter des Dienstes) für eingestellte Inhalte haftet.
Permanenter Link Sharehoster - Erstellungsdatum 2022-02-03