Glossar Internetrecht / Thema
Die DSGVO (Art. 32 DSGVO) und das TMG (§ 13 Abs. 7 TMG) schreiben Webseiten-Betreiber vor, technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um sowohl unerlaubte Zugriffe auf ihre technischen Einrichtungen und Daten als auch Störungen zu verhindern.
Permanenter Link Sicherheit - Erstellungsdatum 2022-02-03