Glossar Wirtschaft / Thema
Auch: Bestätigungsvermerk. Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, hat der Abschlussprüfer dies durch folgenden Vermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss zu bestätigen: Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen/Der Konzernabschluss entspricht nach meiner/unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss/Konzernabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft/des Konzerns. Der Lagebericht/Konzernlagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss/Konzernabschluss. Sind Einwendungen zu erheben, so muss der Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk einschränken oder versagen. Der Bestätigungsvermerk bzw. seine Versagung ist auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Permanenter Link Abschlusstestat - Erstellungsdatum 2020-11-28