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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der Verfassungsgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland. Im Verhältnis zu den anderen Verfassungsorganen ist es selbstständig und unabhängig. Seinen Sitz hat es seit seiner Gründung 1951 in Karlsruhe und wird dort von einer Bannmeile geschützt. Als Hüter der Verfassung übernimmt das Gericht eine Doppelrolle als verfassungspolitisch wirkendes Organ und Teil der judikativen Staatsgewalt im speziellen Bereich des Verfassungs- und Völkerrechts. Das Bundesverfassungsgericht kann zwar Entscheidungen anderer Gerichte kontrollieren, es gehört jedoch nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft die Fälle - wie bei anderen Staatsorganen - als Akte der Staatsgewalt. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Errichtung, Aufgaben und Besetzung des Verfassungsgerichts regelt das Grundgesetz in den Artikeln 92 bis 94. Weitere Regeln über Organisation, Befugnisse und Verfahrensrecht enthält das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG).

Permanenter Link Bundesverfassungsgericht - Erstellungsdatum 2020-11-28


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