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Glossar Wirtschaft / Thema

Deckungsbeitrag

Betrag in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung, den eine am Markt angebotene und erbrachte Leistung leistet, um die Fixkosten des Unternehmens zu decken und gegebenenfalls darüber hinaus einen Gewinn zu erzielen. Ergibt sich aus der Differenz des angebotenen Preises bzw. der erzielten Erlöse und den bei der Erzeugung der betreffenden Leistung aufgewandten variablen (direkten) Kosten. Der Deckungsbeitrag kann somit einerseits eine Entscheidungsgrundlage sein für die Preisfindung des einzelnen Produkts bzw. bei der Angebotskalkulation für eine einzelne Leistung; Andererseits kann auch die gesamte Ergebnisrechnung eines Unternehmens unter Deckungsbeitrags-Gesichtspunkten dargestellt eine sehr aussagekräftige Basis für das Controlling liefern: Von den Umsatzerlösen einer Periode müssen die unmittelbar der Leistungserbringung (Produktion, Dienstleistung) zuordenbaren Kosten abgezogen werden, um zum Deckungsbeitrag I zu kommen, der zur Deckung der übrigen Kosten (fixe, indirekte, Gemein-Kosten: Deckungsbeitrag II) und nach Berücksichtigung außerordentlicher Erträge/Aufwendungen zum Unternehmens-Ergebnis (EBIT) führt.

Permanenter Link Deckungsbeitrag - Erstellungsdatum 2020-11-28


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