Glossar Wirtschaft / Thema
Bezeichnung für die Aufhebung der Börsennotierung eines Unternehmens und somit der Rückzug einer AG aus dem öffentlichen Aktienhandel. In der Regel wird dies durch mangelndes Anlegerinteresse ausgelöst.
Mögliche Gründe für ein Delisting können aber auch ein sogenanntes Going Private im Rahmen einer Private Equity Transaktion sein oder die Vermeidung der umfassenden Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften. Ein Delisting kann auch durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börsenaufsichts- und/oder der Finanzdienstleistungsbehörde veranlasst werden, wenn ein ordnungsgemäßer Handel in dem Wertpapier nicht mehr gewährleistet werden kann, wie beispielsweise nach einem Squeeze-out, bei dem alle Aktien in eine Hand zusammengeführt werden.
Permanenter Link Delisting - Erstellungsdatum 2020-11-28