Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

Diskontgeschäft

Ankauf von Wechseln vor dessen Fälligkeit durch eine Bank. Dies geschieht unter Abzug der Zinsen von der Wechselsumme, sowie einer Diskontprovision. Der jeweils anzusetzende Diskontsatz richtet sich in gewissen Grenzen nach den Zinssätzen der Zentralbank bzw. sonstigen Refinanzierungssätzen, jedoch auch nach anderen Kriterien, wie etwa der Bonität der Wechselverpflichteten, Rediskontierbarkeit, Geschäftsbeziehungen mit dem Wechseleinreicher und anderen. Als rechtliche Grundlagen für Diskontgeschäfte gelten das Wechselgesetz, das Bundesbankgesetz, sowie die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Banken. Rechtlich betrachtet stellt das Diskontgeschäft einen Kauf dar und gilt zusätzlich als Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes. Diskontgeschäfte sind eines der wichtigsten Aktivgeschäfte der Banken und stellen aufgrund von Wechselstrenge und der Girantenhaftung besonders sichere Kreditgeschäfte dar. Um die Sicherheit von Diskontgeschäften noch weiter zu erhöhen, werden meist nur Wechsel mit einer Resthöchstlaufzeit von 3 Monaten angekauft.

Permanenter Link Diskontgeschäft - Erstellungsdatum 2020-11-28


< DISG Glossar / Wirtschaft Diskontierung >