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Due Diligence

Sorgfältige und systematische Erhebung, Prüfung und Analyse von Daten eines Investitions-, Übernahme- oder Fusionskandidaten. Ziel: Ermittlung von Stärken und Schwächen des Unternehmens, Bestimmung der Risiken. Rechtlicher Hintergrund: Gewährleistung für den Kaufgegenstand ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel kannte oder grob fahrlässig nicht kannte. Unterlassung von Due Diligence vor dem Unternehmenskauf gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit. Durchführung der Due Diligence erstreckt sich u. a. auf: Prüfung von Geschäftsunterlagen, Befragung des Managements. Kaufpreis orientiert sich an Prüfungsergebnisse. Formen: Wirtschaftliche/Bilanzielle Due Diligence: Prüfung der Aktiva und Passiva des Unternehmens; Juristische Due Diligence: Prüfung der Vertrags-beziehungen; Steuerliche Due Diligence: Prüfung bestehender Steuernach-

zahlungen des Unternehmenskaufs; Technische Due Diligence: Prüfung technischer Ausstattung; Umweltbezogene Due Diligence: Bewertung bestehender Umweltrisiken; Marktbezogene Due Diligence: Durchführung von Marktanalysen; Personelle Due Diligence: Prüfung der Personalausstattung.

Permanenter Link Due Diligence - Änderungsdatum 2021-10-11 - Erstellungsdatum 2020-11-28


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