Glossar Wirtschaft / Thema
Bezeichnung für am Kapitalmarkt handelbare, vertretbare Wertpapiere, deren gutgläubiger Erwerb besonders geschützt wird. Daher werden die Wertpapierbörse auch als Effektenbörse und die Wertpapierabteilung als Effektenabteilung bezeichnet. Zu den Effekten gehören vor allem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, sonstige Anleihen, Investmentanteile usw. Keine Effekten sind Banknoten, Schecks, Wechsel usw. Das Effektengeschäft der Banken besteht im An- und Verkauf jener Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung.
Permanenter Link Effekten - Erstellungsdatum 2020-11-28