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Effektivzins

Bezeichnung für den gemäß § 4 Preisangabenverordnung anzugebenen tatsächlichen (= effektiven) Zinssatz, welcher die jährlichen Kosten eines Kredits für den Kreditnehmer angibt. Der Effektivzins wird in einem Prozentsatz ausgedrückt und dient als Vergleichsmaßstab für unterschiedliche Darlehensangebote. In dieser Funktion besitzt er aber nur beschränkte Aussagekraft, da von den Kreditinstituten erhobene Nebenkosten wie z. B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten und Kontoführungsgebühren nicht in die Berechnung des Effektivzinses einfließen. Da die Kreditinstitute die Restschuld monatlich, quartalsmäßig oder jährlich mindern, muss der Kreditnehmer Zinsen für Schulden bezahlen die er schon getilgt hat. Dieser Effektivzins muss von der Bank bei einem neuen Vertrag oder einer Verlängerung angegeben werden. Für die exakte Höhe spielen Nominalzinssatz, Agio bzw. Disagio, (Rest-)Laufzeit, Tilgungsart und Zahl der jährlichen Zinstermine eine Rolle.

Permanenter Link Effektivzins - Erstellungsdatum 2020-11-28


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