Glossar Wirtschaft / Thema
Ein Gewerbebetrieb ist eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Ausgenommen sind nach dem Einkommensteuergesetz freie Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft (§ 15 Abs. 2 EStG). Jeder Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe. Die Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist ein Kaufmann. Erfordert der Gewerbebetrieb einer am Geschäftsleben teilnehmenden Person keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, so gilt diese Person nach § 2 HGB als Kannkaufmann und betreibt ein Kleingewerbe. Der Betrieb eines Gewerbes ist wie die Geschäftsaufgabe, Sitzverlegung oder Änderung des Geschäftsgegenstandes bei der zuständigen Behörde (Gemeinde) anzuzeigen.
Permanenter Link Gewerbe - Erstellungsdatum 2020-11-28