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Gleichbesicherungsklausel

Auch: Pari-passu-Klausel. Am internationalen Kapitalmarkt verwendete Klausel, nach der, wenn ein Kreditnehmer andere Verbindlichkeiten besichern sollte, er durch Gewährung gleichartiger Sicherheiten den Gleichrang aller Forderungen sicherstellt. Ähnlich: Negativklausel.

Permanenter Link Gleichbesicherungsklausel - Erstellungsdatum 2020-11-28


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