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Großkredit

Ein Großkredit (nach deutschem Recht §13 KWG) ist ein Kredit, der 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts übersteigt. Ebenso wie ein Millionenkredit ist er der Bundesbank anzuzeigen. Ein einzelner Großkredit darf nicht mehr als 25% des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstitutes betragen. Alle Großkredite einer Bank zusammen dürfen nicht mehr als das Achtfache des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstitutes betragen.

Permanenter Link Großkredit - Erstellungsdatum 2020-11-28


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