Glossaria.net

Glossar Wirtschaft / Thema

kleine Aktiengesellschaft

Rechtsform für Gesellschaften mit weniger als 500 Beschäftigten. Kleine Aktiengesellschaften zeichnen sich durch erhebliche Vereinfachungen gegenüber dem für größere Gesellschaften geltendem Recht aus. So ist z. B. die Einpersonengründung zulässig und die Satzungsautonomie hinsichtlich der Gewinnverwendung und der Einzelverbriefung der Aktien gestärkt. Die Formvorschriften für die Einberufung und die Protokollierung der Hauptversammlung sind gelockert. Hinsichtlich der Mitbestimmung wird die kleine Aktiengesellschaft der GmbH gleichgestellt.

Permanenter Link kleine Aktiengesellschaft - Erstellungsdatum 2020-11-28


< Kleinaktionärsförderung Glossar / Wirtschaft Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) >