Die Bundesbank kann Banken verzinsliche Darlehen gegen Verpfändung bestimmter Wertpapiere und Schuldbuchforderungen gewähren, wobei die Beleihungsgrenzen je nach Pfandtyp unterschiedlich festgesetzt sind. Die Pfänder werden im Verzeichnis der bei der Bundesbank beleihbaren Wertpapiere (Lombardverzeichnis) angegeben.