Kurzfristiger Bankkredit, der gegen Verpfändung beweglicher Vermögensgegenstände gewährt wird. Oftmals sind diese Vermögensgegenstände Effekten, Wechsel oder Waren. Ebenso kann ein Lombardkredit durch ein verbrieftes Recht (Faustpfand) gesichert werden. Der Kreditnehmer erhält bei Kreditgewährung nicht den vollen Wert seines Pfandes, sondern bekommt nur einen bestimmten Prozentsatz von diesem ausgezahlt (Beleihungswert). Die Verpfändung erfolgt durch Einigung der Parteien, dass ein Pfandrecht entstehen soll und Übergabe des zu verpfändenden Gegenstandes (Faustpfand). Durch die Übergabe wird der Pfandgläubiger Besitzer, nicht aber Eigentümer der verpfändeten Sache.