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Glossar Wirtschaft / Thema

ohne Kupon

Fehlt bei der Lieferung verkaufter Wertpapiere ein mitzuliefernder fälliger Zins- oder Dividendenschein, hat der Verkäufer dem Erwerber den Wert des fehlenden Scheins zu vergüten.

Permanenter Link ohne Kupon - Erstellungsdatum 2020-11-28


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