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Glossar Wirtschaft / Thema

ohne mich

Erklärung eines Börsenhändlers, der Kauf- bzw. Verkaufsabsichten zurückzieht, die er dem Makler des betreffenden Wertpapiers vor dem Kursausruf mitgeteilt hat. Ruft ein Makler für ein Papier steigende Kurse aus, um Verkäufer anzuregen, erklärt der Händler, sobald der Kurs erreicht ist, den der Händler nicht zahlen will: ohne mich.

Permanenter Link ohne mich - Erstellungsdatum 2020-11-28


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