Glossar Wirtschaft / Thema
Gesellschaft, die vertraglich verpflichtet ist, ihre Gewinne an das sie beherrschende Unternehmen abzuführen; bei Verlusten tritt die Unternehmung ein. Ein Organverhältnis hat die steuerliche Folge, dass in gewissem Maße auf die Doppelbesteuerung des Gewinns und des Umsatzes bei beherrschter und herrschender Gesellschaft verzichtet wird. Handelt ohne Verfolgung eigener Zwecke nach den Weisungen der Hauptgesellschaft.
Permanenter Link Organgesellschaft - Erstellungsdatum 2020-11-28