Glossar Wirtschaft / Thema
Haftung einer juristischen Person für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter. Sie kann sich dabei nicht darauf berufen, bei der Auswahl der gesetzlichen Vertreter die erforderliche Sorgfaltspflicht beachtet zu haben.
Permanenter Link Organhaftung - Erstellungsdatum 2020-11-28