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Sperrminorität

Eine Sperrminorität liegt vor, wenn eine Gesellschaft oder ein oder mehrere Aktionäre eine Beteiligung von mehr als 25% an einer anderen Gesellschaft besitzen. Da im deutschen Aktienrecht für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse eine 75%-ige Kapitalmehrheit notwendig ist, kann eine Sperrminorität bei Abstimmung Beschlussvohaben scheitern lassen.

Permanenter Link Sperrminorität - Erstellungsdatum 2020-11-28


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