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Sperrstücke

Stücke einer Emission, die erst nach Ablauf einer bestimmten Frist wieder verkauft werden dürfen. Kommen die Stücke früher an den Markt und müssen sie dann vom Aussteller aufgenommen werden, ist die für die Übernahme der Sperrverpflichtung gewährte Vergütung ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Bei festverzinslichen Wertpapieren wird meist die Bonifikation höher festgesetzt, wenn sie mit einer Sperrfrist für den Weiterverkauf der Wertpapiere verbunden ist.

Permanenter Link Sperrstücke - Erstellungsdatum 2020-11-28


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