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Glossar Wirtschaft / Thema

Streik

Ein Streik ist eine Form des Arbeitskampfes, mit der Arbeitnehmer ihre Forderungen gegenüber Arbeitgebern durchzusetzen wollen. Oft koordinieren Gewerkschaften die Arbeitsniederlegung, die nicht befristet sein muss. Wenn die Gewerkschaften nicht als Organisatoren tätig sind, handelt es sich um einen so genannten ''wilden Streik''. Arbeitgeber können auf einen Streik mit einer Aussperrung reagieren. Beweggrund für einen Streik ist generell die Unzufriedenheit von Arbeitnehmern über Arbeits- oder Wirtschaftsbedingungen: In vielen Fällen wollen Arbeitnehmer höhere Löhne erzwingen (Angriffsstreik) oder verhindern, dass Arbeitsplätze gestrichen werden (Abwehrstreik). Der Streik ist ein gesetzlich geschütztes Mittel des Arbeitskampfes. Aus der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit lässt sich ein Streikrecht herleiten. Rechtsquellen mit verbindlichen Detailregelungen im arbeitsrechtlichen Sinne gibt es jedoch nicht. Maßgeblich ist die Entwicklung der Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts. So ist bei einem Streik unter anderem das ''Gebot der Verhältnismäßigkeit'' einzuhalten.

Permanenter Link Streik - Erstellungsdatum 2020-11-28


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