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Überbewertung

Bilanzieller Wertansatz von Aktivposten mit einem höheren als dem zulässigen Wert. Bilanzielle Überbewertung führt zur Nichtigkeit des aktienrechtlichen Jahresabschlusses. Ferner ist der Begriff Überbewertung im Börsenwesen gebräuchlich für die Einschätzung, dass der Kurs einer Aktie deren inneren Wert übersteigt. Gegensatz: Unterbewertung.

Permanenter Link Überbewertung - Erstellungsdatum 2020-11-28


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