Glossar Wirtschaft / Thema
Eine Vorratsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH oder eine AG), die nur gegründet wird, um später die äußere Rechtsform an einen Dritten zu verkaufen.
Im Gegensatz zur Mantelgesellschaft hat eine Vorratsgesellschaft seit ihrer Gründung noch nie eine aktive Geschäftstätigkeit aufgenommen. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft kann ein Käufer sich den langwierigen Eintragungsprozess ersparen und damit verbundene Haftungsrisiken vermindern.
Permanenter Link Vorratsgesellschaft - Erstellungsdatum 2020-11-28