Glossar Wirtschaft / Thema
Der Aufsichtsrat hat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mind. 1 Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.
Permanenter Link Vorsitz im Aufsichtsrat der AG - Erstellungsdatum 2020-11-28