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Vorsitz im Aufsichtsrat der AG

Der Aufsichtsrat hat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mind. 1 Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.

Permanenter Link Vorsitz im Aufsichtsrat der AG - Erstellungsdatum 2020-11-28


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